Der Arbeitgeber leistet oder überweist Geldzahlungen in Form von vermögenswirksamen Leistungen /VL oder VWL an seine Arbeiter, Angestellten oder Auszubildenden. Diese können als additionale Leistungen des Arbeitgebers zum Arbeitslohn sein. Vermögenswirksame Leistungen können im Tarifvertrag verankert werden oder
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